Und schon wieder einer weniger,
der unsere Strassen unsicher machen kann:
Nach einem Auffahrunfall mit fünf Toten, darunter drei Kindern, hat das Amtsgericht Zweibrücken am Montag (14.2.) einen 38-jährigen Lastwagenfahrer zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt.
Und ein quasi Berufsverbot direkt hinterher:
Außerdem erhält der Mann eine vierjährige Führerscheinsperre.
Aber warum das alles - deshalb:
Der Richter verurteilte den portugiesischen Fahrer wegen fünffacher fahrlässiger Tötung, drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei seiner Vernehmung hatte der Angeklagte eingeräumt, vor dem Unfall vier Tage hintereinander Haschisch und Bier konsumiert zu haben.
Respekt, laufen konnte er zwar wahrscheinlich nicht mehr, aber in die Fahrerkabine muss er ja irgendwie doch reingekommen sein...
Am Unfalltag selbst habe er allerdings keine Drogen zu sich genommen.
Ach so, na dann...
Die Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.
Zu Recht, schließlich ist das Urteil ein Skandal, man raubt dem Mann ja seine Existenz, der hat doch bestimmt (lebende) Kinder, die er versorgen muss, nein, also das geht nicht...
Nach einem Auffahrunfall mit fünf Toten, darunter drei Kindern, hat das Amtsgericht Zweibrücken am Montag (14.2.) einen 38-jährigen Lastwagenfahrer zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt.
Und ein quasi Berufsverbot direkt hinterher:
Außerdem erhält der Mann eine vierjährige Führerscheinsperre.
Aber warum das alles - deshalb:
Der Richter verurteilte den portugiesischen Fahrer wegen fünffacher fahrlässiger Tötung, drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Bei seiner Vernehmung hatte der Angeklagte eingeräumt, vor dem Unfall vier Tage hintereinander Haschisch und Bier konsumiert zu haben.
Respekt, laufen konnte er zwar wahrscheinlich nicht mehr, aber in die Fahrerkabine muss er ja irgendwie doch reingekommen sein...
Am Unfalltag selbst habe er allerdings keine Drogen zu sich genommen.
Ach so, na dann...
Die Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, kündigte an, wahrscheinlich in Berufung zu gehen.
Zu Recht, schließlich ist das Urteil ein Skandal, man raubt dem Mann ja seine Existenz, der hat doch bestimmt (lebende) Kinder, die er versorgen muss, nein, also das geht nicht...
Brummis unterwegs - MythosBayern - 16. Feb, 09:37

