Recht muss Recht bleiben, oder?!
Endlich mal Positives beim Thema Bahn, auch wenn das Staatsunternehmen per Gericht dazu gezwungen werden mußte:
Ein Schaffner darf Reisenden nicht grundlos das Aussteigen aus einem auf freier Strecke haltenden Zug verweigern, wenn sie nur so ein wartendes Flugzeug erreichen könnten. Verhält sich ein Schaffner entsprechend, muss die Deutsche Bahn für den entstehenden Schaden haften.
Zunächst würde man sagen: "Ja logisch", aber was ist schon mit Logik zu begründen bei diesem Unternehmen?!
In dem verhandelten Fall sollte der Abflug der Kläger in Frankfurt am Main nach Australien kurz vor Mitternacht erfolgen. Das Ehepaar brach mit der Bahn in Augsburg auf, doch schon bald musste der Zug wegen eines Selbstmords auf freier Strecke halten. Sie baten nach einiger Zeit unter Angabe des Grundes darum, aussteigen zu dürfen, um die Fahrt per Taxi fortsetzen zu können. Der Schaffner lehnte dies jedoch ab, und der Zug erreichte Frankfurt erst nach dem Abflug. Das Ehepaar übernachtete am Flughafen und erhielt für den Abflug am Folgetag nur noch teurere Tickets in der Business Class. Dafür verlangte es von der Bahn Schadenersatz.
Mit Recht, wie sich rausstellte!
Ein Schaffner darf Reisenden nicht grundlos das Aussteigen aus einem auf freier Strecke haltenden Zug verweigern, wenn sie nur so ein wartendes Flugzeug erreichen könnten. Verhält sich ein Schaffner entsprechend, muss die Deutsche Bahn für den entstehenden Schaden haften.
Zunächst würde man sagen: "Ja logisch", aber was ist schon mit Logik zu begründen bei diesem Unternehmen?!
In dem verhandelten Fall sollte der Abflug der Kläger in Frankfurt am Main nach Australien kurz vor Mitternacht erfolgen. Das Ehepaar brach mit der Bahn in Augsburg auf, doch schon bald musste der Zug wegen eines Selbstmords auf freier Strecke halten. Sie baten nach einiger Zeit unter Angabe des Grundes darum, aussteigen zu dürfen, um die Fahrt per Taxi fortsetzen zu können. Der Schaffner lehnte dies jedoch ab, und der Zug erreichte Frankfurt erst nach dem Abflug. Das Ehepaar übernachtete am Flughafen und erhielt für den Abflug am Folgetag nur noch teurere Tickets in der Business Class. Dafür verlangte es von der Bahn Schadenersatz.
Mit Recht, wie sich rausstellte!
Die Bahn kommt - MythosBayern - 23. Mai, 11:21

